Allgemeine Geschäftsbedingungenvon UFO Media 1. Geltung der Bedingung / Vertragsabschluss 1.1
Alle von UFO erbrachte Leistungen erfolgen nach diesen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für später durchgeführte Aufträge auch wenn bei diesen nicht mehr auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Entgegenstehenden oder anders lautenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn UFO diesen schriftlich zugestimmt hat. In der Auftrags-annahme oder -durchführung durch UFO liegt keine Zustimmung. Änderungen, Nebenabreden und sonstige abweichende Vereinbarungen bezüglich dieser Geschäftsbedingungen bzw. der Aufträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Klausel. 1.2
Die Angebote von UFO sind freibleibend und haben, soweit nicht anders geregelt, eine Gültigkeit von 4 Wochen. 1.3
Die an UFO erteilten Aufträge sind in der Regel Urheberwerkverträge, die auch die Einräumung von Nutzungsrechten an den Auftragswerken umfasst. 1.4
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. 1.5UFO ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, Unteraufträge zu erteilen. 2. Vergütung 2.1.
Sämtliche Leistungen, die UFO für den Auftraggeber bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Konzepte, Ideen, Beratung, Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen, Reinlayouts bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten (zeitlich, räumlich, inhaltlich) eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt nach der Honorarempfehlung des AGD Vergütungstarif Design und setzt sich aus Entwurfshonorar plus Nutzungshonorar zusammen. Pauschalen, Honorare und Rechnungsbeträge sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. 2.2.
Die im Angebot von UFO genannten Preise basieren auf Auftragsdaten. Ändern sich diese auf Veranlassung des Auftraggebers bzw. werden zusätzliche Leistungen beauftragt, die nicht in vereinbarten Pauschalen enthalten sind, wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, auf Stundenbasis entsprechend dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand abgerechnet. 2.3.
Materialkosten wie u.a. Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenspeicherung auf Dateiträgern, Muster etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind, sowie Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten werden gesondert berechnet. 2.4.
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Für Reisezeiten sind 50 % des vereinbarten Stundensatzes fällig. 3. Fälligkeit der Vergütung 3.1.
UFO ist berechtigt Abschlagzahlungen in angemessenem Umfang festzulegen. Auf Zeithonorarbasis kann UFO monatlich abrechnen. Bei Kostenvoranschlägen und Festpreisen werden 50 % bei Vertragsabschluss und 50 % bei Übergabe fällig. Die Teilvergütungen sind ohne Abzug zahlbar.
3.2
Erstreckt sich ein Auftrag über mehr als zwei (2) Monate oder erfordert dieser von UFO finanzielle Vorleistungen (wie Materialkosten, Unteraufträge an Dritte), so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
3.2.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz fällig. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. 4. Fremdleistungen 4.1.
Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. bezüglich Fotoaufnahmen, Modelle, Druckausführungen, Versand) die im Zusammenhang mit von UFO zu erbringenden Leistungen stehen, wird in der Regel direkt vom Auftraggeber mit dem Leistungserbringer der Fremdleistungen geregelt. 4.2.
UFO ist ggf. bei der Auswahl der Dienstleister für Fremdleistungen behilflich und unterstützt den Auftraggeber bei der Bestimmung des Leistungsumfangs. Auf Wunsch des Auftraggebers und bei Erteilung entsprechender Vollmachten ist UFO berechtigt, die notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. 4.3.
Soweit im Einzelfall nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung, Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von UFO abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, UFO im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus diesem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 5. Urheber- und Nutzungsrechte 5.1.
Alle von UFO erstellten Werke, inklusive Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheber-rechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann entsprechend, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 5.2.
Die Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von UFO weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Erwirbt der Auftraggeber internationale Nutzungsrechte, so
ist er berechtigt, Textbestandteile des Werkes übersetzen zu lassen. 5.3.
UFO räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht für den Auftraggeber und die mit dem Auftraggeber nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen gewährt. Die Erteilung von Unterlizenzen oder die Übertragung der Nutzungsrechte an sonstige Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit UFO. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung eingeräumt. 5.4.
UFO hat das Recht, als Urheber genannt zu werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Urheber-nennung in folgender Form zu erfolgen - ©ufo-media.de 5.5.
Vorschläge, Anregungen oder Vorgaben des Auftraggebers oder seiner Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen i.d.R. kein Miturheberrecht. Sollten im Ausnahmefall Miturheber-rechte entstehen, so steht UFO das alleinige Recht zur Veröffentlichung, zur Vervielfältigung sowie zu Änderungen an den von UFO erbrachten Leistungen zu. 5.6.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass UFO die von ihm zur Verfügung gestellten Texte, Inhalte und Daten (Slogans, Logos, Bilder, Grafiken, Fotos, Videos, Texte u.ä.) benutzen darf, ohne Rechte Dritter zu verletzen. Der Auftraggeber stellt UFO für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Berechtigten frei. Dazu gehört auch die Freistellung von etwa anfallenden Kosten zur Geltendmachung oder Abwehr der Ansprüche. 5.7.
UFO erbringt keine Rechtsberatung. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, sich bezüglich der rechtlichen Aspekte der Nutzung der erbrachten Leistungen, insbesondere bezüglich Pflichtangaben, UWG, Marken-recht, Werberecht bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungs- bzw. Schutzfähigkeit, der unter den Aufträgen erbrachten Leistungen,
haftet UFO nicht. 5.8.
UFO ist nicht verpflichtet Originaldaten (offene Daten wie z. B. InDesign-, Photoshop-, Illustrator-Files) an Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber eine Herausgabe von Originaldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6. Leistungs- und Lieferfristen 6.1.Leistungs- und Lieferfristen müssen explizit vereinbart werden. Führen Leistungs- oder Lieferhindernisse, die UFO nicht zu vertreten hat, zu Verzögerungen, so verlängert sich die Frist für UFO entsprechend.
Die gilt vor allem bei Verletzung von Mitwirkung- oder Obliegenheitspflichten des Auftraggebers (z.B. Verzögerungen bei Informationen, Vorgaben und Freigaben) sowie bei höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Energieausfall. 6.2.Ist eine Überschreitung von vereinbarten Leistung- oder Lieferfristen von UFO zu vertreten, so kommt
UFO erst in Verzug, wenn der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz-ansprüche sind beschränkt auf 5 % der für die verspäteten Leistung vereinbarten Vergütung. 7. Gewährleistungen und Haftung 7.1.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nach-besserung mangelhafter Leistungen verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Frist nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) geltend machen. 7.2.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. 7.3.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Bitte um Freigabe bzw. Ablieferung
des Werks schriftlich bei UFO geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 7.4Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber über-nimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Inhalten und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von UFO. Nach der Druck - oder sonstigen Freigabe durch den Auftraggeber ist UFO von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. 7.5.UFO haftet bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer UFO zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, unbeschränkt. 7.6.Ansonsten ist die Haftung ist wie folgt beschränkt: Bei fahrlässiger Verletzung einer vertrags-wesentlichen Pflicht ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Als vertragswesentlich gelten Pflichten, deren Erfüllung der Vertrag überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweck gefährden oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut. Hierbei ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf € 25.000,00 je Schadensfall begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung von UFO ausgeschlossen. 7.7.Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, insbe-sondere der für Werbetexte bereitgestellten Daten und Fakten und aller zur Durchführung der Arbeiten relevanter Angaben. UFO haftet daher nicht für Schäden des Auftraggebers oder Dritter, die aufgrund von unrichtigen Angaben des Auftraggebers entstanden sind. Der Auftraggeber hat UFO von solchen Ansprüchen Dritter freizustellen. 7.8.UFO verpflichtet sich, bei der Empfehlung von Dienstleistern für Fremdleistungen mit der gebotenen Sorgfalt vorzugehen, UFO übernimmt jedoch keine Gewähr für diese Auswahl, die Eignung und Qualifikationen dieser Dienstleister bzw. die von diesen zu erbringenden Leistungen. 7.9.Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung bzw. Haftung – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für die in Abschnitt 7.5. genannten Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. 8. Schlussbestimmungen 8.1.Erfüllungsort ist der Sitz von UFO. 8.2.Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und UFO verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben. 8.3.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von UFO. UFO ist jedoch berechtigt, stattdessen auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen. UFO 07.2016 Trademark:UFO® ist beim Deutschen Patentamt als Marke eingetragen.
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